Rettungsgasse

Die Rettungsgasse

Tag täglich kommt es auf deutschen Autobahnen zu Rettungseinsätzen, hierbei ist immer wieder zu beobachten, dass die Rettungsgasse ein großes Problem darstellt und das Rettungspersonal behindert wird. Aufgrund der Behinderungen können die Rettungskräfte erst später einschreiten, was besonders bei schwer verletzten Personen eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit darstellt.

Wann muss ich eine Rettungsgasse bilden?

- Die Rettungsgasse ist nicht erst zu bilden, wenn sich Einsatzfahrzeuge nähern, sondern schon bei stockendem Verkehr. 

Wie wird die Rettungsgasse gebildet?

- Die Fahrzeuge auf der linken Fahrspur fahren nach links, alle anderen Fahrzeuge fahren unabhängig der Anzahl der Fahrstreifen nach rechts.

Wo ist die Rettungsgasse rechtlich vorgeschrieben?

- Die Rettungsgasse ist im § 11 der STVO geregelt und besagt:

Abs. 2: Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegendem Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

 

Welche Strafen sind zu erwarten?

Verstoß:

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfefahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet

200€

2 Punkte

Kein Fahrverbot

mit Behinderung

240€

2 Punkte

1 Monat Fahrverbot

mit Gefährdung

280€

2 Punkte

1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung

320€

2 Punkte

1 Monat Fahrverbot

 Stand April 2018

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